Bauernhof Nr. 13 zu Bartenshagen – Amt Bad Doberan


Die ältesten Unterlagen über den Bauernhof Nr. 13 in Bartenshagen stammen aus dem Jahre 1815. In einem Erbzinsvertrag, datiert vom 14. Juli 1815, zwischen dem Friedrich Franz, Großherzog von Mecklenburg und dem Erbzinsmann Claus Joachim Schwarck wird letzterem die Erbpachthufe Nr. 13 zu Bartenshagen überlassen. Bereits vor 1815 bewirtschaftete Claus Joachim Schwarck die Hufe Nr. 13 in Bartenshagen, er war jedoch nicht Eigentümer, sondern nur Pächter/Landarbeiter wie damals alle Bauern, die von den adligen Eigentümern der Grundstücke als Ausgleich für das überlassene Land dem Grundherren Dienste leisten mussten. Am 10. Oktober 1815 werden Claus Joachim Schwarck, seine Frau und alle seine Nachkommen gegen Bezahlung einer Gebühr aus der Leibeigenschaft des Großherzogs entlassen. Am 29. Oktober 1824 wird der Bauernhof Bartenshagen Nr. 13 von Claus Joachim Schwarck auf seinen Sohn Joachim Heinrich Schwarck überschrieben. Am 1. Mai 1871 stirbt Joachim Heinrich Schwarck. Den Hof überlässt er seiner Tochter Margarethe (13.04.1834 – 01.01.1924). Sie erbt am 7. Juli 1871. Margarete heiratet den Landwirt Joachim Jürss (13.12.1829 – 06.04.1899). Sie hatten vier Töchter. Margarethe Jürss, geb. Schwarck, vererbte am 21. September 1910 den Hof an ihre jüngste Tochter Margarethe Brinckmann, geb. Jürss (11.04.1866 – 04.01.1949). Die anderen Töchter wurden abgefunden. Sie war mit einem Landwirt aus Lüttenklein (bei Rostock) – Peter Brinckmann (03.12.1860 – 08.06.1931) – verheiratet.

Brinckmann – Bartenshagen Nr. 13

Im Jahre 1912 ließen Margarethe und Peter Brinckmann das Wohnhaus und die Stallgebäude neu errichten, nur die linksseitige Scheune konnte aufgrund ihres guten baulichen Zustands bestehen bleiben. Obwohl es ihnen finanziell sehr gut ging, mussten sie dennoch zur Deckung aller Kosten eine Hypothek in das Grundbuch eintragen lassen. Nach dem Reichserbhofgesetz wurden am 20. Oktober 1934 der Bauernhof Bartenshagen Nr. 13 und die Erbpachtwiese aus Bad Doberan zusammen in die Erbhöferolle Blatt 12 von Bartenshagen übernommen. Der Erbhof bekam den Namen: Bauerngut Nr. 13 , im Erbe der Bauernfamilie: Brinckmann

Erst am 31. März 1936 wurde der Hof Erbzinsfrei. Durch eine Ablösung in Höhe von 5004,45 Goldmark, zu zahlen an das Land Mecklenburg, brauchten nun keine Abgaben mehr entrichtet werden; das Land wurde nun zu Eigentum. Diese Summe wurde am 31. März 1936 in das Grundbuch des Erbhofes eingetragen. Zu diesem Zeitpunkt bestand auch noch eine Schuld in Höhe von 23300 Goldmark – wahrscheinlich vom Neubau 1912 – im Grundbuch. Am 1. Juni 1942 übernimmt Heinrich Brinckmann den Hof von seiner Mutter Margarethe Brinckmann, geb. Jürss. Zu diesem Zeitpunkt ist der Hof hypothekenfrei.

Werner Brinckmann, der jüngste Sohn von Heinrich Brinckmann, wird ab dem 7. Dezember 1951 als Erbe ins Grundbuch des Bauerngutes Nr. 13 in Bartenshagen eingetragen. Zum Zeitpunkt der Hofübernahme hatte Werner Brinckmann allerdings nicht das Barvermögen, um die Erbansprüche seiner Schwester Irma Wöhler, seiner Neffen Klaus und Hans Joachim Brinckmann, sowie seiner Nichte Rosemarie Brinckmann auszuzahlen. Zur Sicherung der Ansprüche wurde eine Grundschuld von 12500 Mark ins Grundbuch eingetragen. Die damalige Regierung der DDR wollte mit aller Macht die Landwirte zur Abgabe ihrer Höfe bewegen, um sie in die LPGs einzugliedern. Den privaten Landwirten wurden dazu immense Abgaben auferlegt, welche diese nie erfüllen konnten. Werner Brinckmann konnte diese Abgaben ebenfalls nicht erfüllen, er wollte sich jedoch nicht dem staatlichen Regime beugen. Er verließ deshalb im Frühjahr 1953 seinen Hof und flüchtete mit seiner Ehefrau Marie Brinckmann, geb. Thermann, und seinen Kindern Rainer und Jürgen in die Bundesrepublik, wo die Familie in der Gemeinde Asmissen, Kreis Lemgo, bei den Eltern seiner Ehefrau Unterkunft fand. Das Bauerngut Bartenshagen Nr. 13 wurde seit dem Frühjahr 1953 von einer LPG bewirtschaftet.

Gut Brinckmann – ca. 1950

Nachdem im Herbst 1989 der sozialistische Staat der DDR zusammenbrach, wurden, soweit Eigentumsnachweise möglich waren, die Grundbesitze wieder den rechtmäßigen Eigentümern übertragen. Am 12. November 1990 verstarb Werner Brinckmann. Der Bauernhof Nr. 13 in Bartenshagen wurde daraufhin auf seine Erben übertragen.

Zum Zeitpunkt der Rückübertragung war der Hof in einem desolaten Zustand. Die Gebäude waren heruntergewirtschaftet und wurden seit der Bewirtschaftung durch die LPG nicht mehr Instand gehalten. Ein hoher Renovierungsstau hatte sich bis zum Tag der Übertragung auf die Erben gebildet.

Von da an wurde der Gutshof schrittweise restauriert und in Mietwohnungen umgebaut. Die große Reetdachscheune links des Herrenhauses konnte jedoch aufgrund ihres schlechten Zustands nicht mehr gerettet werden und musste abgerissen werden, ebenso wie eine kleinere Scheune an der Westseite des linken Wirtschaftsgebäudes (heute Nr. 31a).

Im Jahre 1994 wurde das Herrenhaus (Nr. 31), im Jahre 1998 das Wirtschaftsgebäude links des Herrenhauses (Nr. 31a) und im Jahre 2012 die verbliebene Scheune rechts des Herrenhauses (Nr. 31b) fertiggestellt. Zudem wurden die Außenanlagen komplett neu gestaltet und Grünflächen sowie eine Natursteinmauer angelegt.

Hier finden Sie einige Impressionen von Gut Brinckmann aus dem Zeitraum 1990-1991, als es nach der LGP Bewirtschaftung zurück in den Familienbesitz übertragen wurde: